Der Verein wartet noch immer auf viele Beiträge seiner Mitglieder. Das ausgesetzte Training berechtigt nicht zum einseitigen Vorenthalten des Mitgliedsbeitrages ohne vorherige Kündigung. Ausgaben hat der Verein bereits für die Beiträge zu den Stadt-, Landes- und Sportartenbünden geleistet. Die laufenden Kosten müssen ebenso beglichen werden.
Eine letzte Frist wird bis Ende März gewährt, bevor ein Mahnverfahren eingeleitet wird.